Warum sollte ein Agrarbetrieb eine zusätzliche Altersvorsorge für Angestellte bereitstellen?
Die zusätzliche Altersvorsorge für Angestellte in der Agrarwirtschaft gliedert sich in die private sowie in die betriebliche Altersvorsorge. Sie ist besonders für diesen Personenkreis so wichtig, weil zum einen der Bruttoverdienst recht niedrig ist und weil zum anderen bei einer Arbeitslosigkeit kaum die Chance auf eine Neuanstellung besteht. Die zu erwartende gesetzliche Rente deckt in den kommenden Jahrzehnten für Mitarbeiter in den Agrarbetrieben bestenfalls den Grundbedarf, mehr nicht. Das heutige Netto vom Brutto wird für den laufenden Lebensunterhalt benötigt; oftmals verdient die Ehefrau als Minijobberin noch einige hundert Euro hinzu. Für eine zusätzliche private Altersvorsorge bleibt meistens kein finanzieller Spielraum.
Um die Arbeitsplätze in der Agrarwirtschaft attraktiv zu gestalten und das Personal langfristig zu binden, empfiehlt sich das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge. Hier wird der Mitarbeiter mit seinem überschaubaren Entgelt deutlich geringer beteiligt als bei einer privaten Altersvorsorge wie der Riester-Rente. Dennoch sollte der Angestellte oder Arbeiter, wie es genannt wird, riestern. In jedem Falle erhält er einen staatlichen Zuschuss, den er sich nicht entgehen lassen sollte. Die Riester-Rente kann jederzeit ruhen gelassen werden, ohne dass Ansprüche daraus verfallen. Beim vorübergehenden Bezug von Arbeitslosengeld II zählt der Vertrag zum sogenannten Schonvermögen; er braucht also nicht verkauft, nicht zu Geld gemacht zu werden.
Ob ohne oder mit zukünftigem Mindestlohn – der Verdienst in der Agrarwirtschaft ist, auf den Jahresdurchschnitt gerechnet, denkbar niedrig. Auch ein temporäres Aufstocken aus Transferleistungen deckt nur den gesetzlichen Mindestbedarf. Für den Arbeitnehmer ist es daher beruhigend zu wissen, wenn der Arbeitgeber mit einer betrieblichen Altersvorsorge ein Standbein schafft, um die spätere karge gesetzliche Rente etwas aufzubessern. Ebenso wichtig ist die Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein berufsunfähiger landwirtschaftlicher Mitarbeiter hat keine Aussicht auf eine erfolgreiche Umschulung mit anschließender Anstellung.
Was für den Mitarbeiter gilt, das gilt für den Unternehmer selbst ebenso. Auch er muss sich und seine Familie finanziell absichern, weil er mit seiner Manpower und seiner Erfahrung den Agrarbetrieb auch nur zeitlich begrenzt führen kann.