Rechtsschutzversicherungen

Warum sollte ein Agrarbetrieb eine Rechtsschutzversicherung abschließen?

Die private Rechtsschutzversicherung übernimmt bei einem Rechtsstreit die damit direkt sowie mittelbar verbundenen Kosten, je nach Ausgestaltung auch für eine Rechtsberatung. Der Leistungsumfang lässt sich bausteinartig zusammensetzen. Für einen Agrarbetrieb ist sie auch deswegen unerlässlich, weil mit dieser Unternehmertätigkeit das latente Risiko besteht, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden. Selbst der friedfertigste Landwirt kann ohne sein Hinzutun in einen Rechtsstreit verwickelt werden. Er muss sich dagegen wehren, was mit einer Rechtsberatung und vielfach mit einem Rechtsstreit verbunden ist. Wenn er eine kostenpflichtige Abmahnung nebst Unterlassungserklärung erhält, dann muss er reagieren. Tut er das nicht, ist der Weg bis zu einem kostenträchtigen Gerichtsverfahren oftmals nicht weit.

Rechtsschutzversicherungen für Agrarbetriebe werden vielfach als eine kombinierte Agrarpolice angeboten. Sie ist auf landwirtschaftliche Betriebe zugeschnitten und beinhaltet Rechtsschutzbausteine für:

 

  • landwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen
  • Tiertransport
  • Getreide- und Ertragstransport
  • Gebäude- und Inhaltsversicherung
  • Schadensersatz
  • Nebenbetriebe
  • weitere Bausteine für private und gewerbliche Versicherte

Der Leiter eines Agrarbetriebes ist ein – oftmals auch gewerbesteuerpflichtiger – Unternehmer. Zu seinem Anlage- und Betriebsvermögen gehören sowohl Tiere als auch Landwirtschaftsflächen, Gebäude und ein Maschinenpark. Beschäftigt werden Mitarbeiter vom vertraglich angestellten Landarbeiter bis hin zum Minijobber, zum Erntehelfer oder zum Azubi. Die Vielseitigkeit des Unternehmens beinhaltet eine Vielfalt an Situationen, die rechtsunsicher sind und sich oftmals nur rechtlich klären lassen. Vom Unternehmer wird erwartet, dass er im wahrsten Sinne des Wortes für Rechtsklarheit sorgt. Andererseits muss er sich wehren können, um seine und die Rechte des Agrarbetriebes zu wahren. Das ist ohne eine Rechtsschutzversicherung gar nicht möglich. Der Unternehmer weiß heute nicht, welches rechtliche Problem ihn morgen erwartet. Dazu gehören auch Unstimmigkeiten mit Versicherungen bei Schadensersatz nach Unwetter wie Starkregen, Hagel oder Überschwemmung.

Auch landwirtschaftliche Nebenbetriebe, wie das Betreiben einer Photovoltaikanlage, der Betrieb eines Hofladens, die Herstellung von Futter- oder Nahrungsmitteln in Metzgerei und Molkerei oder wie Lohndrusch, lassen sich modulhaft in eine ebenso umfassende wie notwendige Agrarbetrieb-Rechtsschutzversicherung integrieren.

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