Lohnt sich der Abschluss von betrieblichen Lebensversicherungen sowohl für Betriebe als auch Privatpersonen?
Eine betriebliche Lebensversicherung wird auch als Direktversicherung bezeichnet. Der Arbeitgeber, beispielsweise der Unternehmer eines Agrarbetriebes, bietet seinen Angestellten mit einer solchen kapitalbildenden Lebensversicherung ein wichtiges Standbein für die spätere Altersvorsorge.
In landwirtschaftlichen Betrieben ist der Jahresdurchschnitt des Bruttoverdienstes nur selten deutlich höher als zweitausend Euro. Dementsprechend niedrig ist der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, was sich wiederum auf die später zu erwartende monatliche Rente auswirkt. Dem Mitarbeiter im Agrarbetrieb verbleibt kaum ein finanzieller Freiraum, um selbst privat für das Alter vorzusorgen. Bestenfalls wird in die geförderte Riester-Rente eingezahlt. Der Beitrag ist einkommensabhängig und auf den staatlichen Zuschuss sollte nicht verzichtet werden.
Mit einer Lebensversicherung bindet der Agrarunternehmer die Mitarbeiter an sein Unternehmen. Von dieser Win-win-Situation profitieren beide Seiten. Der Unternehmer kann sich auf seine arbeitsfähigen und arbeitswilligen Mitarbeiter verlassen. Das erspart ihm eine permanente Personalsuche. Der landwirtschaftliche Mitarbeiter seinerseits hat einen festen und gut bezahlten Arbeitsplatz. Er weiß, dass mit der Direktversicherung für sein späteres Rentenalter vorgesorgt wird. Eine solche Lebensversicherung lässt sich mit einzelnen Bausteinen für Erwerbs-/Berufsunfähigkeit gekonnt kombinieren. Ergänzend zur beruflichen Unfallversicherung, für die der Arbeitgeber ebenfalls die Versicherungsbeiträge bezahlt, ist der Mitarbeiter rundum gut abgesichert.
Eine solche Lebensversicherung ist ein wirksamer Schutz für die Familienangehörigen im Falle eines vorzeitigen Ablebens des Versicherten. Die Lebensversicherung wird dann sofort fällig, bei Unfalltod oftmals in doppelter Höhe. Witwen- und Waisenrente sind mehr als überschaubar. Mit der Lebensversicherung wird in aller Regel das Baudarlehen für das Eigenheim komplett abgelöst, sodass die Hinterbliebenen weiterhin in dem jetzt schuldenfreien Haus leben können.
Der Unternehmer eines Agrarbetriebes ist selbst in einer vergleichbaren Situation. Als Selbstständiger muss er sich eine private Altersvorsorge aufbauen, weil er nicht rentenversicherungspflichtig ist. Die Kapitallebensversicherung ist nur ein Baustein zur Finanzierung des späteren Rentenalters sowie zur Hinterbliebenenversorgung, während eine ergänzende Risiko-Lebensversicherung vorwiegend die durch ein plötzliches Ableben entstehenden Kosten abdeckt.