Warum sollte ein Agrarbetrieb eine Betriebsunterbrechungsversicherung für viehhaltende Betriebe abschließen?
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine Versicherung, welche einen Betrieb für Schäden absichert, welche durch Schäden auf dem Betriebsgelände oder in dessen Umkreis auftreten und welche durch den Betrieb nicht schuldhaft verursacht worden sind. Wer also einen viehhaltenden Betrieb unterhält und sein Vieh mitunter auf eine Weide lässt, ist sofort von äußeren Umständen abhängig: Eine Straße könnte gesperrt, das Grundwasser verseucht sein oder im betreffenden Landkreis könnte die Tollwut ausgebrochen sein.
Allgemein gelten für viehhaltende Betriebe strenge Regeln vonseiten der Politik, gerade Geflügelzüchter werden sich mit Schaudern an die Auswirkungen der Vogelgrippe erinnern, Huftierhalter an die Konsequenzen einer Schweinepest.
Der Ausbruch einer Seuche bewirkt eine von der jeweiligen Landesregierung relativ willkürlich gezogene Quarantänezone und zwingt womöglich zum Abschlachten („Keulen“) des gesamten Tierbestandes. Auch wenn der eigentliche Schaden ersetzt wird: Der Betrieb liegt still. Hier greift die Betriebsunterbrechungsversicherung für viehhaltende Betriebe, welche nicht nur den Schaden an den getöteten Tieren, sondern auch den Verdienstausfall in der problematischen Zeit abdeckt.
Betriebsunterbrechungsversicherungen für viehhaltende Betriebe können auch für längere Zeiträume abgeschlossen werden. Schließlich kann man nicht wissen, wann das zuständige Gesundheitsamt etwa eine Seuchenwarnung wieder aufhebt, sodass der Betrieb wieder vernünftig und profitabel wirtschaften kann. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung für viehhaltende Betriebe kann also die Existenz eines Betriebes garantieren, auch wenn womöglich eine für Menschen vollkommen harmlose Epidemie oder dergleichen zum politischen Spielball der Parteien wird, was sich häufig auf Kosten der Landwirte in die Länge zieht.